Bausachverständiger

Die Ermittlung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung kann durch einen Bausachverständigen erfolgen, wenn zum Beispiel andere Verfahren nicht möglich oder sachgerecht sind. Anerkennt der Versicherer die Schätzung des Sachverständigen, kann der Versicherungsnehmer den Unterversicherungsverzicht in Anspruch nehmen (§ 12 VGB 2000).

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