Beamte

Das Beamtenverhältnis stellt eine besondere Form des Dienstverhältnisses dar. Der Beamte soll in der Regel hoheitliche Aufgaben des Staates erfüllen und wird arbeitsrechtlich deshalb anders behandelt als Angestellte. Der Staat als Arbeitgeber sieht sich verpflichtet, neben einer Alters- auch eine Gesundheitsvorsorge zu übernehmen. Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte haben Anspruch auf eine Beihilfe zu ihren Kosten der ärztlichen, zahnärztlichen oder Krankenhausbehandlung.

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