Bedingungsanpassungsklausel - AVB

Wenn die AVB eine Bedingungsanpassungsklausel enthalten, berechtigt diese den Versicherer, einzelne Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen. Dies ist der Fall

  • bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen,
  • bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen oder der Kartellbehörden,
  • bei Unwirksamkeit von Bedingungen sowie
  • zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung.

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