Bedingungserweiterungen (Private Unfallversicherung)

Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sehen zahlreiche Ausschlüsse vor, von denen sich viele durch besondere Vereinbarungen oder Klauseln ganz oder teilweise wieder einschließen lassen. Der Erfindungsreichtum ist groß, deshalb ist die nachfolgende Übersicht mit Sicherheit nicht vollständig:

  • Passives Kriegsrisiko durch die Überraschungsklausel
  • Innere Unruhen
  • Krampfanfälle
  • Verzicht auf Kernenergieausschluss
  • Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
  • Wundinfektionen
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
  • Psychische oder nervöse Störungen, die auf eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind
  • Durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Wegfall der Höchstbegrenzung ärztlicher Gebühren
  • Vergiftungen durch ausströmende Gase und Dämpfe: Plötzlichkeit wird auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
  • Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern
  • Rettungsklausel: Bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Rettungsbemühungen erlittene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten.
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden, zum Beispiel Caisson-Krankheit oder Trommelfellverletzung
  • Ertrinken oder Ersticken unter Wasser
  • Bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen
  • Infektionskrankheiten durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen
  • Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung, Tuberkulose oder Typhus
  • Impfschäden
  • Unfälle durch Trunkenheit, allerdings beim Lenken von Kraftfahrzeugen begrenzt auf einen Blutalkoholgehalt von - je nach Versicherer - 1,1 bis 1,5 Promille
  • Versicherungsschutz besteht auch, wenn Minderjährige oder Entmündigte ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug führen.
  • Strahlenklausel: Unfälle durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen, künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronen-Volt

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