Befreiung von der Sozialversicherung (SV Check)

Auch SV-Clearing bzw. Statusfeststellung genannt.

Unter der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (SV-Clearing) versteht man die objektive Statusfeststellung für alle sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftführer, Prokuristen sowie für die bei den Selbständigen und Gesellschaftern beschäftigten Ehepartner und Kinder. Selbige Personengruppen haben objektiv sowohl Merkmale eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses als auch Merkmale eines selbständig Tätigen wie freie Arbeitseinteilung, Weisungsungebundenheit und herausragende Kenntnisse. Die Sozialversicherungsbeurteilung (Statusfeststellung) klärt in einem Feststellungsverfahren welche dieser Merkmale überwiegen. Demzufolge werden die Personen dadurch rechtssicher zur Gruppe der Angestellten (sozialversicherungspflichtig) oder zur Gruppe der Selbständigen (sozialversicherungsfrei) eingestuft. Im Ergebnis führt dies bei einer Einstufung zur Sozialversicherungsfreiheit dazu, dass hinkünftig keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr entrichtet werden müssen und in Einzelfällen sogar die Beiträge der vergangenen Jahre erstattet werden.

Weiterführende Links

Gesetzliche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren

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