Beratungspflicht - Versicherung

Der Versicherer / Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer (VN) aus gegebenem Anlass und auf Basis der erfragten Wünsche und Bedürfnisse zu beraten. Der Beratungsaufwand kann in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Prämie begrenzt werden, allerdings darf mit diesem Argument keine notwendige Beratung verweigert werden. Das Beratungsergebnis ist zu dokumentieren (§§ 6, 61 VVG).

Weiterführende Links

Beratungsanlass 

Begründungspflicht 

Fragepflicht 

Dokumentationspflicht 

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