Betriebsgebäude - Definition

Betriebsgebäude und gemischt genutzte Gebäude mit mehr als 50 Prozent Gewerbeanteil werden über die gewerbliche Sachversicherung versichert, in der Regel auf Basis der Versicherungsbedingungen AFB, AWB und AstB 87, ergänzt um Klauseln zur Erweiterung des Versicherungsschutzes bzw. eine eigene Pauschaldeklaration. Insbesondere diverse Kosten wie Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten oder Wiederherstellungskosten von Akten u.a. sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert.

Versicherungswerte sind nach den Grundbedingungen der Neuwert bzw. der Zeitwert bei Gebäuden mit sehr geringem Restwert sowie der gemeine Wert bei Gebäuden, die nicht mehr genutzt werden.

Abweichend kann die Gleitende Neuwertversicherung auf Basis der Versicherungssumme 1914 (Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung - SGIN 93) oder auf Basis der Wertzuschlagsklausel (Klausel 1708) vereinbart werden, um inflationsbedingte Entwertungen und dadurch entstehende Unterversicherung zu vermeiden.

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