Betriebsrente statt VL (bAV)

Wenn auch schon in vieler Munde, so ist der Verkaufsansatz immer noch aktuell: Verzicht auf vermögenswirksame Leistungen (VL) und Umwandlung der Beträge in eine bAV (kurz: VL in bAV).

Ein positiver Effekt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann durch die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erzielt werden.

Anstatt die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (max. 40 EUR monatlich) in eine klassische Vermögensanlage nach dem Vermögensbildungsgesetz, das sind Bank-, Investmentfonds- und Bausparverträge, zu investieren, bei denen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben anfallen, wird der Betrag in einen Vertrag der versicherungsförmigen Durchführungswege gezahlt.

Dadurch werden für diesen Betrag Steuern und bis Ende 2008 auch die Sozialversicherungsabgaben (sofern das Einkommen unterhalb der BBG liegt) gespart. Es kann damit bei gleich bleibendem Nettogehalt doppelt so viel und mehr in die Altersvorsorge fließen als über VL.

In der Praxis vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung der bisherigen VL zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Viele Tarifverträge sehen mittlerweile diese Möglichkeit sogar schon vor. Liegt Tarifgebundenheit vor, sind selbstverständlich die entsprechenden Regelungen des jeweiligen Tarifvertrages zu beachten. Der bisherige VL-Vertrag geht nicht verloren, denn er kann ruhend fortbestehen.

Auch Arbeitgeber ziehen Nutzen aus der Umwandlung, denn auch sie senken die Lohnnebenkosten durch die Sozialabgabenersparnis.

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