Binnenwaren Transportversicherung (auch Generalpolice genannt)

Mit einer sogenannten Generalpolice können Unternehmen ihre gesamten Warenbezüge und/oder Versendungen weltweit versichern. Die Versicherung gilt von Haus zu Haus, d.h. vom Ort der Herstellung bis in den Betrieb bzw. vom Betrieb bis zum Endkunden, unabhängig davon, mit welchen Transportmitteln der Transport durchgeführt wird.

Der Haftungsumfang der Binnenwaren-Transportversicherung ist variabel. Er richtet sich nach der Eigenart des zu versichernden Gutes - z.B. der Bruchempfindlichkeit - und nach Ihren Wünschen. Die Möglichkeit zur Gestaltung des Versicherungsschutzes reichen von der eingeschränkten Deckung - gegen Schäden durch Unfall des Transportmittels, Naturkatastrophen, Brand, Blitzschlag, Explosion - bis zur so genannten vollen Deckung, also gegen Schäden als Folge aller versicherten Gefahren einschließlich Bruch, Verbiegen, Verbeulen, Rost usw..

Bei der vollen Deckung sind alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, versichert. Dies kann z.B. der Untergang eines Schiffes oder auch mangelhafte Verladung in Häfen sein.

Unter den Versicherungsschutz fallen u.a. nicht die Schäden, die durch politische Ereignisse verursacht werden. Außerdem besteht u.a. kein Versicherungsschutz, wenn die Transportgüter durch eine Verzögerung der Reise, durch inneren Verderb oder dem Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung schadhaft werden.

Sie erhalten im Schadenfall den gesamten Schaden bis zum Wert des Gutes ersetzt, sofern die Versicherungssumme richtig bemessen ist.

Dem Forenbetreuer sind Schadenfälle bekannt, in denen der Kunde, ein Importeur von Bodenbelägen aus Kokos und Sisal, seine Güter u.a. aus Indien bezieht. Die Waren sind in Papprollen verpackt. In den indischen Häfen haben die Verladekräne vielfach einfache Picker, mit denen in die Rollen hineingestochen wird. In der Monsunzeit lagern die Rollen im Freien auf dem Hafengelände und bekommen viel Nässe ab. Durch die Löcher in den Rollen dringt Wasser in die Bodenbeläge ein und bis sie in Deutschland angekommen sind, sind sie verschimmelt. Durch die Generalpolice mit voller Deckung besteht Versicherungsschutz auch für solche Schäden.

Ausgeschlossen sind bei der vollen Deckung lediglich Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung oder politische Gewalthandlung, Kernenergie, Beschlagnahme, Entziehung und sonstige Eingriffe von hoher Hand, wobei von Fall zu Fall sogar Kriegsereignisse und Streik mitversichert werden können. Schäden durch Reiseverzögerung, inneren Verderb und die natürliche Beschaffenheit der Güter, normale Luftfeuchtigkeit und gewöhnliche Temperaturschwankungen, Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sind ebenfalls nicht versichert.

Bei der eingeschränkten Deckung besteht Versicherungsschutz nur für den Fall einer Strandung, eines Transportmittelunfalles oder eines Brandes. Diese Deckung ist in erster Linie geeignet für den Transport von Massengütern wie z.B. Kohle, Erze oder Getreide.

Tipp: Wer seine Versendungen über eine Spedition zum Kunden bringen lässt und eine Generalpolice abgeschlossen hat, kann sich bei der Spedition zum so genannten Verbotskunden erklären lassen und spart dadurch die Kosten für den Speditions- bzw. Rollgutversicherungsschein. Obwohl die Haftung der Frachtführer Mitte 1998 erheblich verschärft wurde, kann dies sinnvoll sein, da vielfach mehrere Frachtführer eine Ware bis zum Endkunden transportieren und im Falle eines Transportschadens es schwierig ist, den schadenverursachenden Frachtführer festzustellen und von dessen Versicherung Ersatz zu verlangen.

Die Transportversicherung wird im Regelfall als Rahmenvertrag abgeschlossen, zu dem Anmeldungen einzeln oder summarisch erfolgen. Für Einzeltransporte ist selbstverständlich auch der Abschluss eines Einzelvertrages möglich.

Die Beiträge für eine Generalpolice werden sehr individuell kalkuliert. Die Beitragssätze richten sich nach den Umständen, welche Waren mit welchen Transportmitteln von wo nach wo befördert werden. Grundlage der Beitragsberechnung ist der jährliche Transportumsatz, eventuell aufgegliedert nach den einzelnen Transportregionen. Unter 500€ Jahresbeitrag dürften am Markt aber kaum mehr Generalpolicen zu bekommen sein.

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