Brandverhütungsvorschriften - Obliegenheit

Die Brandverhütungsvorschriften behandeln z. B. das Rauchen und den Umgang mit Feuer, die Lagerung und Verwendung brennbarer Stoffe, die Beseitigung von Schlacke und Asche, das Schweißen im Betrieb, die Verwendung elektrischer Heiz- und Kochgeräte etc. 

Der Versicherungsnehmer hat die Brandverhütungsvorschriften in seinen Betriebsräumen durch Aushang bekannt zumachen. Erfüllt er diese Obliegenheit, ist er nicht für Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften verantwortlich, die wider Wissen und Willen des Versicherungsnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Repräsentanten begangen werden.

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