Erdrutsch - Versicherung

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen (§ 7 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung - BEH 2000).

Erdrutsche entstehen beispielsweise nach starken Regenfällen. Nicht als Erdrutsch gilt beispielsweise ein Abrutschen von Gestein und Erde durch Bauarbeiten am Hang, da dieses nicht naturbedingt ist.

Erdrutschschäden sind aus den standardmäßigen Gebäude- und Hausratversicherungsbedingungen ausgeschlossen, sofern die Senkung nicht durch Leitungswasseraustritt verursacht wurde (z.B. § 6 Abs. 3d VGB 2000).

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