Familienversicherter (Gesetzliche Krankenversicherung)

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2023: 3.395 EUR West , 3.290 EUR Ost).

Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.

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