Fehlerarten

Zur deliktischen Produkthaftung nach §§ 823 ff BGB hat die Rechtsprechung einige Fallgruppen bezüglich der schadenursächlichen Fehler gebildet:

Konstruktionsfehler sind Fehler in der Phase vor der serienmäßigen Herstellung des Erzeugnisses, also Fehler in der Entwicklungsphase. In der Regel werden dann sämtliche Erzeugnisse dieser Art für den vorgesehenen Zweck ungeeignet sein.

Fabrikationsfehler sind Fehler, die sich bei der Fabrikation einzelner Produkte einschleichen, wobei die übrigen Produkte sicher konstruiert und entwickelt wurden.

Instruktionsfehler sind Fehler, die darin bestehen, dass erforderliche Warnhinweise z. B. in Betriebsanleitungen oder auf Produkten selber unterbleiben oder dass diese nicht klar, missverständlich, schlecht lesbar oder unvollständig sind.

Produktbeobachtungsfehler bestehen darin, dass der Hersteller es unterlässt, ein auf den Markt gebrachtes Produkt auch im Hinblick auf dessen praktische Bewährung zu beobachten. Besteht die Befürchtung, dass die Benutzer bei der Anwendung Fehler machen könnten, hat der Hersteller Abhilfe zu leisten (z. B. durch eine Warnung oder notfalls durch einen Rückruf). Die Produktbeob-achtungspflicht bezieht sich nach der Rechtsprechung auch auf diejenigen fremd hergestellten Zubehör- und Kombinationsprodukte, die allgemein gebräuchlich sind und die bei einer etwaigen Unverträglichkeit wegen bekannter Verbrauchergewohnheiten Gefahren bei der Benutzung des eigenen Produkts verursachen könnten.

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