Fälligkeit der Versicherungsleistung - Definition

Die Fälligkeit der Versicherungsleistung bezeichnet den Zeitpunkt, von dem der Versicherungsnehmer als Forderungsberechtigter die Leistung verlangen darf und der Versicherer als Forderungsverpflichteter die Entschädigung oder Versicherungssumme erbringen soll. 

Für die Geldleistungen des Versicherers bestimmt § 14 Abs. 1 VVG., dass diese mit Beendigung der Feststellung des Versicherungsfalls und den zum Umfange der Leistung nötigen Erhebungen fällig wird. Die Fälligkeit tritt auch ein, wenn die Nichtbeendigung der nötigen Erhebungen auf einem Verschulden des Versicherers beruht. In verschiedenen AVB befinden sich Regelungen, die den Fälligkeitszeitpunkt hinausschieben.

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