Gehaltsabhängige Versorgungskonzepte - Definition

Versorgungsform, bei der eine Leistungszusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten gekoppelt wird. Dadurch wird die inflationsbedingte Auszehrung der Versorgungsanwartschaft vermieden. Bei der Ausgestaltung werden unterschieden:

  • Endgehaltsplan: Die Versorgungsleistungen stehen in Abhängigkeit vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles. Berücksichtigt werden kann auch die Beschäftigungsdauer, beispielsweise in der Höhe des Prozentsatzes, der auf das zuletzt bezogenen Gehalt angewendet wird.
  • Durchschnittsgehaltsplan: Dieser unterscheidet sich vom Endgehaltsplan dadurch, dass nicht das zuletzt bezogenen Gehalt, sondern das durchschnittlich in der gesamten oder einem Teil der Dienstzeit (z. B. letzte fünf bis zehn Jahre) bezogene Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

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