Geldersatz

Im Gegensatz zum Naturalersatz besteht die Leistung beim Geldersatz darin, dass der Versicherungsnehmer für seine beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Sache den vertraglich vereinbarten Wert oder einen Kostenaufwand (z.B. für die Reparatur) in Geld erhält. Der Versicherungsnehmer entscheidet in der Regel selbst über den Ersatz und beauftragt dann entsprechende Werkstätten oder Händler.

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