Gruppenunfallversicherung (Private Unfallversicherung)

Vertragsform der Unfallversicherung, bei der eine ganze Gruppe (Betrieb, bestimmte Berufsgruppe in einem Betrieb, Verein, Besucher einer Veranstaltung u.a.) pauschal mit bestimmten Leistungen unfallversichert wird. Die versicherten Personen werden entweder nicht namentlich benannt oder in einem vereinfachten Mitteilungsverfahren (z.B. regelmäßige Mitteilung der Personalabteilung eines Betriebes) bekanntgegeben. Die Prämien sind günstiger als beim Abschluss von Einzel-Unfallversicherungen, weil Verwaltungskosten eingespart werden. Versicherungsnehmer sind in der Regel der Betrieb, Verein, Veranstalter oder die Behörde, die für ihre Mitarbeiter, Mitglieder oder Besucher die Versicherung abschließen. Im Leistungsfall haben die versicherten Personen keinen direkten Anspruch aus dem Vertrag gegen das Versicherungsunternehmen, sondern nur über den Versicherungsnehmer.

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