Haftpflichtversicherungsschutz für Solaranlagen

Für eine nicht unternehmerisch genutzte Solaranlage (PV-Anlage oder thermische Anlage) auf einem selbst genutzten Eigenheim besteht bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckungsschutz sowie im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Mehrfamilienhäuser.

Eine unternehmerische Tätigkeit ist gegeben, wenn eine Stromeinspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens erfolgt, die grundsätzlich nicht im Rahmen der vorgenannten Versicherungen gedeckt ist. Dafür ist besonderer Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich.

Zielgruppe

Die Photovoltaikversicherung ist für Privatkunden und Unternehmen von Interesse.

Prämie

Grundlagen für die Prämienberechung sind in der Regel für Solaranlagen auf Wohngebäuden:

  • Ort der Anlage
  • Leistung kWP
  • Neuwert
  • Anlagenart (Bodenanlage, Dachanlage, Fassade)
  • Wo befindet sich die Anlage (eigenes Grundstück, fremdes Grundstück)?
  • Gewünschte Selbstbeteiligung (150 EUR, 250 EUR, 500 EUR).

Die Prämie für Unternehmen, die eine PV-Anlage nutzen, wird individuell festgesetzt.

Für Bodenanlagen wird in der Regel die Einfriedung der Anlage mit einem mindestens zwei Meter hohen Zaun inklusive Übersteigsicherung verlangt. Wenn die Anlage nicht ständig einsehbar und abseits gelegen ist, wird außerdem eine Videoüberwachung vorgeschrieben.

Bewertung

Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche Versicherungen bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Wohngebäudeversicherung angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden.

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