Haftung und Transportversicherung für Frachtführer

Egal, ob Sie als Fahrradkurier, als Nah- oder Fernverkehrsspediteur oder als Umzugsfirma für Ihre Kunden gewerbsmäßig Güter transportieren, Sie haften für die Ihnen anvertrauten Güter. Es gilt dabei eine Gefährdungshaftung, d.h. Sie haften für die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen der Güter, unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht.

Im Zuge einer Vereinheitlichung des europäischen Transportrechts wurde die Haftungshöhe, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro kg festgesetzt. Ein Sonderziehungsrecht entspricht etwa einem Wert von 1,20 €, d.h. pro kg Ladung haften Sie mit etwa 10 €. Der Wert eines SZR schwankt und hängt in erster Linie vom Dollarkurs ab. Sie können mit Ihren Auftraggebern auch höhere oder niedrigere Grenzen zwischen 2 und 40 SZR/kg vereinbaren.

Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter Entschädigungsansprüche und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Entschädigungsansprüche gegen Sie als Frachtführer.

Wer leichte, aber sehr wertvolle Sachen transportiert, z.B. Handys, bekommt von seinen Auftraggebern in der Regel wesentlich höhere Haftungsgrenzen vorgeschrieben. Die Versicherbarkeit ist möglich, erfordert aber eine individuelle Tarifierung.

Hinweis:

Wir haben die Transporte im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, des (grenzüberschreitenden) Eisenbahngüterverkehrs, des internationalen Luftfrachtgüterverkehrs und der Seegüterbeförderung nicht angesprochen.

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