Haftzeit - Unterbrechungsschaden

Haftzeit ist die an einem etwaigen Schadentag beginnende Spanne, für die der Versicherer einen Unterbrechungsschaden längstens ersetzt. 

Sie beträgt in der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung grundsätzlich zwölf Monate, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung normalerweise zwölf Monate, für Löhne und Gehälter und Provisionen häufig nur wenige Wochen oder Monate. Insbesondere für Gewinn und Kosten können durch besondere Vereinbarung auch längere Haftzeiten (bis zu 36 Monate) festgelegt werden.

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