Leitungswasser - Hausratversicherung

Hier sind Schäden versichert, die an Hausratgegenständen durch (bestimmungswidrigen) Austritt von Wasser aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung entstehen. Schadenbeispiele: z.B. aufgequollene Möbel, verzogene Teppiche.

Ebenso sind Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen versichert, wenn diese dem VN als Mieter gehören. Gleiches gilt für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Anmerkungen dazu finden Sie ergänzend unter Versicherte Sachen.

Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).

Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung

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