Hausratversicherung: Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert des Hausrates ist. Stellt der Versicherer dies bei einem Schaden fest, kann er die Entschädigung kürzen.

Ein Beispiel: Hat der VN in seinem Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, erhält er im Schadenfall nur 80% der tatsächlich angefallenen Kosten.

Wenn der VN die Klausel Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, bedeutet dies, dass keine Abzüge im Schadenfall gemacht werden. Der Versicherer akzeptiert damit die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und erkennt diese als richtig an.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Klausel ist eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche.

Diese bewegt sich je nach Versicherer zwischen 600 bis 750 Euro je Quadratmeter. Der VN hat z.B. eine Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche, der Versicherer setzt 650 Euro je Quadratmeter voraus, damit die Klausel Vertragsbestandteil sein kann, müsste eine Versicherungssumme von 39.000 Euro vereinbart weerden.

Das erscheint zu hoch?

Zu bedenken ist, dass alle Sachen zum Neuwert versichert sind. Das heißt, Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sind die Wiederbeschaffungspreise und zwar für alle Sachen, die der VN in seiner Wohnung hat.

Beispiel: Ein alter geschenkter Vollholztisch kostet zum Neuwert ab 1.500 €.

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Siehe Hausratversicherung

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