Honorarvereinbarung (Krankenversicherung)

Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. In einigen Fällen, wenn es sich z. B. um besondere Operationen handelt, wollen Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist wirksam, wenn sie bestimmte inhaltliche Bedingungen erfüllt. Für alle medizinisch-technischen Leistungen sowie Laboruntersuchungen sind Honorarvereinbarungen unzulässig.

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