Immissionen - Definition

 Immissionen sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Der Begriff der Immissionen ist ebenso wie derjenige der Emissionen im Umweltrecht von Bedeutung.

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