Körperverletzung

Als Körperverletzung gilt der äußere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Beispiele:

  • Ein Radfahrer fährt in der Fußgängerzone eine Passantin um, die sich beim Sturz einen Arm bricht.
  • Ein Malergeselle lässt einen Farbeimer vom Gerüst fallen, der einen Passanten triff und bei diesem zu einer Platzwunde am Kopf sowie zu einer Gehirnerschütterung führt
  • Durch die Explosion einer Maschine gibt es fünf Verletzte.

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