Kleines Lexikon zur Neuen Rente (ab 2005)

  • Besteuerung, nachgelagerte: Für die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dafür sind die später ausgezahlten Renten in vollem Umfang steuerpflichtig. Dies bezeichnet man als nachgelagerte Besteuerung.
  • Entgeltumwandlung: Jeder Arbeitnehmer hat durch die Rentenreform einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil seines Gehaltes, beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.
  • Grundzulage: Die Grundzulage bekommen alle Förderberechtigten. Sie erhöht sich letztmalig 2008. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Versicherte einen zertifizierten Vorsorgevertrag abgeschlossen und Beiträge in ausreichender Höhe geleistet haben.
  • Kinderzulage: Familien und Alleinerziehende werden besonders gefördert. Für jedes Kind, für das der Versicherte Kindergeld bezieht, erhält er zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage. Die Höhe der Kinderzulage steigt 2008 nochmals an.
  • Sockelbetrag: Bei Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und Kinder haben, kann die staatliche Zulage genauso hoch oder höher sein als die erforderliche Sparleistung. In diesem Fall muss der Versicherte einen Sockelbetrag zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Dieser Sockelbetrag liegt bei einheitlich 60 Euro.
  • Sonderausgaben: Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis dabei größer als die staatlich gewährte Zulage, bekommt der Begünstigte die Differenz vom Finanzamt erstattet.
  • Sparleistung: Um die volle staatliche Förderung in Form der Zulage zu erhalten, muss der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in die private Altersvorsorge investieren. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, so dass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. 2008 steigt die erforderliche Sparleistung auf vier Prozent.
  • Zulage: Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit einem Zuschuss, der so genannten Zulage. Sie besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Beide sind unabhängig vom Einkommen des Versicherten.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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