Krankenakte

Urteile zum Thema, ob ein Patient seine Krankenakte einsehen darf.

  • Amtsgericht Frankfurt am Main 30C1340/98

Auch wenn ein Arzt angibt, für die Anfertigung von 56 Kopien aus einer Krankenakte mehr als zwei Stunden Zeitaufwand gehabt zu haben, braucht die Patientin dafür nicht 175€ oder 3,13€ pro Kopie zu bezahlen. Für diese Nebenleistung aus dem Behandlungsvertrag dürfen allenfalls 50 Cent plus Porto angesetzt werden.

  • Landgericht Köln 25O270/92

Patienten haben gegenüber Heilpraktikern Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte und können sich auf eigene Kosten Kopien fertigen lassen.

  • Landgericht Saarbrücken 5T7/03

Entbindet ein Patient seinen Arzt von der Schweigepflicht und schickt der Mediziner dem Gericht trotz mehrmaliger Aufforderung die gewünschte Krankenakte nicht zu, so kann ihm eine Geldbuße (hier in Höhe von 400€) auferlegt werden. Papiere herauszusuchen ist nicht unzumutbar. So hatte der Arzt aber argumentiert.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.

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