Lageplan

Anlage zum Versicherungsantrag und zur Sicherungsbeschreibung mit genauer Darstellung der Lage und Maße des Versicherungsgrundstücks und der zu versichernden Gebäude darauf sowie der Bauweise und Umgebung des Grundstücks. Aus dem Lageplan wird zum Beispiel deutlich, ob eine notwendige räumliche Trennung oder Komplextrennung eingehalten wird. Der Lageplan kann durch Anfügen an die Versicherungspolice Bestandteil des Versicherungsvertrages werden. Bei Veränderungen ist der Versicherer zu informieren.

Sofern der Versicherer nicht bereits ein bestimmtes Formular zur Erstellung des Lageplans zur Verfügung stellt, kann der Lageplan auch frei erstellt werden. Dafür empfiehlt sich die Verwendung von kariertem Papier. Auf diesem ist die Lage der Bauten auf dem Versicherungsgrundstück mit ihren Umrissen zu verzeichnen, und zwar einzeln pro Etage. Wichtig ist, an allen Wänden und allen Abständen zwischen den einzelnen Bauten die entsprechenden Maße zu notieren. Jeder Bau bzw. jedes der Bauteile sollte mit einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet und in der Anlage zum Plan kurz beschrieben werden. Zur Beschreibung gehört insbesondere, ob es sich um ein allseits geschlossenes Gebäude handelt, ob die Bauausführung vollständig oder in bestimmten Teilen massiv ist und ob die Dachung vollständig oder in bestimmten Teilen hart ist.

Wände werden durch einfache Striche gezeichnet, Fenster entweder durch einen besonders dicken oder einen zweiten, parallel verlaufenden Strich angedeutet. Türen werden mit einem Strich eingezeichnet, der in einem ca. 90 Grad betragenden Winkel von der Wand in der Länge dieser Tür und in der jeweiligen Öffnungsrichtung absteht. Der Öffnungswinkel wird durch einen Bogen angedeutet, der das Ende der Tür und den Beginn der Türöffnung verbindet. Alle Fenster, Türen und sonstigen Öffnungen (z.B. Glassbauwände, Lüftungsöffnungen, Dachluken, Kellerschächte u.a.) sind durch einen Buchstaben oder eine Nummer eindeutig zu kennzeichnen. In der Anlage zum Plan werden diese Buchstaben bzw. Nummern aufgelistet und jeweils mit einer kurzen Beschreibung der damit bezeichneten Öffnung versehen.

Zusätzlich sollte angegeben werden, was sich jeweils neben, unter oder über den Versicherungsräumen befindet, beispielsweise weitere Betriebe, Geschäfte oder Wohnräume. So kann sich der Versicherer ein Bild machen, ob gegebenenfalls besondere Gefährdungen aus der Nachbarschaft vorliegen.

Nicht vergessen werden sollten auch Angaben zu einer gegebenenfalls vorhandenen Einfriedung des Grundstücks (Mauern, Zäune, Tore u.a.), da diese auch bei vielen Betriebsarten für die Risikoeinschätzung relevant oder sogar für die Versicherbarkeit entscheidend sein kann.

Sofern eine Einbruchmeldeanlage vorhanden ist, ist deren Lage und Wirkungsweise durch einen entsprechenden Installationsplan der Errichter- bzw. Installationsfirma nachzuweisen.

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