Lebensversicherung: Dynamik

Zusatzvereinbarung für Kapital- und in Risikolebensversicherungen, durch die die Verträge jährlich um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz erhöht werden. Dabei kann es sich entweder um einen festen Prozentsatz - z.B. 5 Prozent - oder eine Anlehnung an die Entwicklung des Höchstbeitrages zur Gesetzlichen Rentenversicherung handeln. Vorteil der Dynamik ist der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung für die Erhöhungen.

Die dynamischen Anpassungen werden entweder vom Beitrag oder von der Versicherungssumme berechnet. Dabei ist das jeweils gestiegene Eintrittsalter und die reduzierte Restlaufzeit des Vertrages zu berücksichtigen.

Der Versicherungsnehmer kann einer Anpassung widersprechen. Widerspricht er mehr als zweimal hintereinander, entfällt das dynamische Anpassungsrecht.

Durch das steigende Eintrittsalter erhält der Versicherungsnehmer immer weniger zusätzliche Versicherungssumme für den Erhöhungsbetrag, bzw. die Erhöhung der Versicherungssumme wird immer teurer. Deshalb sollte eine Dynamikvereinbarung in einen Vertrag eingeschlossen, aber mit weiterem Verlauf des Vertrages beobachtet und gegen Ende ausgesetzt werden.

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