Massenauffahrunfall (Kfz)

Die Schwierigkeit bei Massenunfällen ist, den letztendlichen Verursacher und die Mitschuld der übrigen Beteiligten festzustellen sowie daraus angemessene Haftungsquoten zwischen allen Beteiligten zu ermitteln. Deshalb werden bei Massenauffahrunfällen bei mehr als 50 beteiligten Kfz oder im Einzelfall auch ab 20 beteiligten Kfz vereinfachte Regulierungsverfahren verwendet, an dem alle betroffenen Versicherer beteiligt werden, und zwar durch pauschale Umlage und unter Federführung eines oder einiger Versicherer auf Veranlassung des GDV. In diesem Fall wird auch auf eine Rückstufung der individuellen Verträge verzichtet.

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