Mehrfachversicherung - Definition

Mehrfachversicherung ist der Oberbegriff für Mitversicherung, Nebenversicherung oder Doppelversicherung. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselben Gefahren und Schäden bei gleichem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung und zur selben Zeit bei mehreren Versicherern versichert ist. Eine Mehrfachversicherung ist grundsätzlich zulässig und kann aus Gründen der Risikoverteilung angebracht sein.

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