Mietverlustversicherung als BU-Versicherung für Gebäude

Gegenstand der Versicherung

Vermieter von gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden oder Räumen scheinen den Ausfall von Mieteinnahmen, die die unternehmerische Tätigkeit oftmals aufrechterhalten, zu vernachlässigen. Der Einnahmeausfall z. B. nach einem Brandschaden ist über die Feuerversicherung nicht gedeckt. Er kann besonders relevant sein, wenn das Gebäude fremdfinanziert worden ist und Zins- und Tilgungsraten zu zahlen sind.

Versichert werden können Feuer, LW, Sturm, Hagel, Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen. Die Haftzeit beträgt ein Jahr.

Kostenerstattung für Mietausfall, Nebenkosten, wie z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Telefon, Strom, Straßenreinigung.

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind in der Feuerversicherung die Nutzwärmeschäden sowie Sengschäden nicht versichert.

Versicherungsort sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude. Der Versicherungswert ergibt sich aus dem Bruttojahresmietwert für vermietete Räume bzw. aus dem ortsüblichen Jahresmietwert bei selbst genutzten Räumen.

Leistungen des Versicherers

Der VN erhält im Schadenfall den entstandenen Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens für die Dauer von 12 Monaten; Verlängerung auf 24 Monate möglich.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM 89)

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