Patenthaftpflichtversicherung

Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Ansprüche, die gegen den VN wegen Verletzung von Schutzrechten gerichtet werden.

Bedarf

Das geistige Eigentum in der Gestalt von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Geschmacksmustern macht mittlerweile einen erheblichen Teil des Wertes vieler Unternehmen aus. Patente z. B. verleihen ihren Inhabern das einzig legale Monopol zur Nutzung einer Erfindung und damit zur Vermarktung und zum Verkauf darauf basierender Produkte.

Das Risiko einer Haftung wegen der Verletzung von Patentrechten Dritter kann auf

  • dem Übersehen fremder Schutzrechte wegen unzureichender Recherche,
  • einer Fehleinschätzung aufgefundener Schutzrechte oder auch auf
  • der falschen Beurteilung des Umfangs fremder Schutzrechte

beruhen.

Exponierte Branchen sind z. B. Pharma, Chemie, Biotechnik, Elektronik, Telekommunikation und Textil.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Die Konsequenzen einer Verletzung von Schutzrechten können darin bestehen, dass der Geschädigte Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche wegen entstandener Vermögensschäden erhebt.

Die herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherung schließt den Versicherungsschutz für derartige Schäden ausdrücklich aus. Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte sind zudem aus normalen Vermögensschadenhaftpflicht- sowie aus Rechtsschutzversicherungen meistens ausgeschlossen.

Die Patent-Haftpflichtversicherung übernimmt

  • die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen
  • einschließlich der Abwehrkosten in einstweiligen Verfügungsverfahren.

Es besteht Deckung nach dem sog. Claims-Made-Prinzip. Versicherungsfall ist danach die erstmalige Erhebung eines Anspruchs. Nach den Versicherungsbedingungen muss sowohl die Anspruchserhebung als auch die Verletzungshandlung in die Laufzeit des Vertrages fallen. Grundsätzlich ist es aber möglich, eine Rückwärtsdeckung für vorvertragliche Verstöße und eine Nachhaftungsdeckung für nach Vertragsablauf erhobene Ansprüche zu vereinbaren.

Bei der Festlegung des geografischen Geltungsbereichs der Police sind auch die Möglichkeiten von Verletzungshandlungen über das Internet zu berücksichtigen.

Versicherungssumme

Der Versicherungsmarkt bietet Grunddeckungen mit Versicherungssummen zwischen 150.000 und 1,5 Mio. EUR je Schadenfall und -jahr sowie Anschlussdeckungen bis ca. 15 Mio. EUR.

Selbstbeteiligung

Die Versicherer verlangen in aller Regel die Vereinbarung einer deutlichen Selbstbeteiligung, deren Höhe vom Deckungsumfang und von der Größe des versicherten Unternehmens abhängt.

Im mittelständischen Bereich liegen die Selbstbehalte meistens in der Größenordnung zwischen 15.000 und 100.000 EUR.

Deckungsausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche

  • wegen wissentlicher Schutzrechtsverletzung,
  • mit Strafcharakter (z. B. punitive damages),
  • wegen Schäden, die nicht beim Schutzrechtsinhaber entstehen,
  • nach Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichverfahrens über das Vermögen des VN,
  • aus Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht,
  • wegen Rückrufkosten.

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