Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:

Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.

Passende Nachrichten zum Fachbegriff