Privatrecht - Definition

Zum Privatrecht zählen sämtliche Gesetzesnormen, welche die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen – auch privaten Unternehmen – untereinander regeln, z. B. die Vorschriften des BGB zum Kauf- oder Werkvertrag und zu den unerlaubten Handlungen oder das Versicherungsvertragsgesetz. Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.

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