Rückwirkende Anerkennung (BU)

Kann der Arzt in den ersten sechs Monaten beim Versicherten die BU nicht feststellen und erst später zum Ergebnis kommen, wird das Versicherungsunternehmen erst ab dem siebten Monat die BU-Rente zahlen. Auch eine BU-Beitragsbefreiung wird erst dann einsetzen.

Eine bedingungsgemäße rückwirkende Anerkennung des Versicherers ist dann von Vorteil für den Kunden. Die BU-Rentenzahlung und die Beitragsbefreiung setzen dann rückwirkend ein, also mit dem Eintrittsmonat der Berufsunfähigkeit.

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