Regress (Kfz)

In verschiedenen Konstellationen kann ein Kraftfahrzeugversicherer beim Versicherungsnehmer oder bei Dritten Regress für die erbrachte Ersatzleistung beanspruchen.

In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht die Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Schadenverursacher mit der Regulierung des Schadens auf den Versicherer über. Hat der eigene Kaskoversicherer den Schaden übernommen, erwirbt er einen Regressanspruch gegen den Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Hat der gegnerische Haftpflichtversicherer den Schaden reguliert (Direktanspruch), kann dieser unter Umständen beim Schadenverursacher Regress nehmen, wenn der den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, zum Beispiel betrunken Auto gefahren ist.

Auch bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer einen Regressanspruch gegen verschiedene Personen haben. Hat ein anderer Fahrer als der Versicherungsnehmer das Auto gesteuert, kann der Versicherer von diesem den Schaden zurückfordern, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Auch von einem unberechtigten Fahrer kann er den Schaden zurückfordern, außer, wenn der Versicherungsnehmer die unberechtigte Fahrt nicht schuldhaft zugelassen hat.

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