SFR-Übertragung - Kfz-Versicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Schadenfreiheitsrabatt von einem Versicherungsnehmer auf eine andere Person übertragen werden. Je nach Versicherer ist das oft nur zwischen Verwandten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen möglich. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Der SFR wird vom Versicherungsnehmer abgetreten.
  • Der SFR ist vom Versicherungsnehmer selbst erarbeitet worden.
  • Das Fahrzeug, auf dem der SFR erfahren wurde, gehört der gleichen oder einer höheren Gruppe an als dasjenige, für das der Rabatt nach der Übertragung genutzt werden soll.
  • Der Vertrag, aus dem der Rabatt stammt, darf nicht länger als – je nach Versicherer – sechs bis zwölf Monate unterbrochen gewesen sein (z.B. Ruheversicherung).

Der Übernehmende muss den Rabatt theoretisch selbst erfahren haben können, also entsprechend lange über eine Fahrerlaubnis verfügen.

Verstirbt ein Versicherungsnehmer, kann dessen SFR innerhalb von sechs Monaten unter den gleichen, oben genannten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen werden.

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