Betriebsdeckung - Photovoltaikanlage

Die Notwendigkeit einer Betriebsdeckung sollte sich an dem möglichen Schadenpotential der Photovoltaikanlage orientieren.

Da es sich auch bei dieser Versicherung um eine Allgefahrendeckung handelt, erstreckt sich der Versicherungsschutz z.B. auf:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten etc.

Zusätzlich sind erforderliche Arbeiten am Dach infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der Photovoltaik-Anlage in der Regel mit einer Begrenzung (z.B. 20.000 EUR) mitversichert. Auch der Nutzungsausfall pro Tag ist mitversichert. Die Haftzeit für Nutzungsausfall beträgt in der Regel drei Monate.

Der Ertragsausfall, der nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall vergütet wird, berechnet sich nach Ablauf der vereinbarten zeitlichen Selbstbeteiligung z.B. wie folgt:

  • Sommerzeit (1.4.-30.9.): 2,00 EUR/kWh (Tagesentschädigung)
  • Winterzeit (1.10.-31.3.): 1,00 EUR/kWh (Tagesentschädigung)

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