Schadenfeststellungsvertrag

Nach Meldung des Versicherungsfalls können sich Versicherer und Versicherungsnehmer über die Höhe der zu zahlenden Leistung einigen. Geschieht das, so handelt es sich nicht um einen Vergleich, sondern um einen Schadenfeststellungsvertrag, der beide Teile bindet. Nach der Rechtsprechung ist der Schadenfeststellungsvertrag nicht wegen Irrtums über das Vorliegen oder die Höhe des Schadens anfechtbar, sondern es besteht nur die Möglichkeit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer.

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