Schadenversicherung - Definition

Wesentliches Merkmal der Schadenversicherung ist, dass sie einen konkret messbaren, also in Geld bezifferbaren Schaden durch

  • Verletzung oder sonstige Beeinträchtigung von Personen (z.B. Kosten der Heilbehandlung),
  • Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Sachen (z.B. Reparaturkosten am verunfallten Fahrzeug, Kaufpreis eines Ersatzgerätes),
  • Schädigung des Vermögens (z.B. Ersatz eines verlorenen Steuervorteils des Mandanten, den der Steuerberater durch Versäumen einer Frist zu vertreten hat)

ersetzt.

Der Schaden muss deshalb in der Regel nachgewiesen werden, z.B. durch eine Bewertung der beschädigten Sache oder Vorlage von Rechnungen. Begrenzt wird die Ersatzleistung des Versicherers immer einerseits durch den Wert der Sache bzw. den objektiv entstandenen Schaden (z.B. beim Auto der Wert eines vergleichbar alten, ausgestatteten und abgenutzten Fahrzeugs) und andererseits durch die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme.

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