Schweigepflicht (Private Krankenversicherung)

Der Antragsteller und die zu versichernden volljährigen Personen müssen die PKV von der Schweigepflicht entbinden, damit diese den Antrag prüfen oder auch im Schadenfall Rückfragen halten können. Ohne diese Entbindung kann kein Antrag angenommen werden.

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