Serienschaden (Rückruf-V)

Die Klausel, die mehrere während der Versicherungsdauer eintretende Versicherungsfälle (Rückrufe) mittels zeitlicher Fiktion auf den ersten dieser Versicherungsfälle vorzieht, entspricht der Regelung zum ProdH-Modell.

Wenn beispielsweise 10.000 mangelhafte Erzeugnisse (z.B. Akkus), die den gleichen Fabrikationsfehler aufweisen, in 10.000 Gesamtprodukte eines Abnehmers eingebaut wurden (z.B. Laptops), die wegen des Fehlers zurück gerufen werden müssen, liegt ein einziger Rückruffall vor, der sich lediglich gegenständlich auf 10.000 Gesamtprodukte erstreckt.

Eine Rückruf-Serie liegt dagegen dann vor, wenn ein Hersteller austauschbare Erzeugnisse (z.B. Akkus) an drei verschiedene Gesamtprodukte-Hersteller (z.B. Laptops) liefert und nachträglich (z.B. aufgrund einer Schadenanalyse) feststellt, dass eine Fertigungscharge von 12.000 Stück mangelhaft ist und dass je 4.000 Stück davon an die Gesamtprodukte-Hersteller A, B und C ausgeliefert wurden. Kommt es zu Rückrufaktionen von A, B und C, dann finden die drei Rückrufaktionen ihre gemeinsame Ursache in dem Fabrikationsfehler des VN, so dass hier eine Serienproblematik besteht. Hierauf stellt die Serienschadenklausel ab. Die Fassung der Klausel bedeutet, dass der VR für die Serie nicht bis zur Höhe der Versicherungssumme je Rückruf, sondern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Jahreshöchstleistung zum Zeitpunkt des Eintritts des ersten gedeckten Rückrufes einzutreten hat. Die Bedeutung der Jahresmaximierung (grds. einfach) ist hier sehr relevant und bei Vereinbarung der Versicherungssumme des Vertrages zu beachten.

Die Serienschadenregelung gilt übergreifend für Versicherungsfälle im Sinne eines versicherten Rückrufes wie auch für Versicherungsfälle, die unter Ziff. 7 und 8 des Modells geltend gemacht werden. Hierbei können auch Versicherungsfälle eines eigentlichen Rückrufes und Versicherungsfälle gemäß Ziff. 7 und/oder Ziff. 8 über die Serienschadenregelung zeitlich zusammengezogen werden.

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