Sonderversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Neben Renten aus der allgemeinen Sozialversicherung wurden in der ehemaligen DDR auch Renten aus Sonderversorgungssystemen gezahlt.

Hierbei handelt es sich um die Sonderversorgung

  • der Nationalen Volksarmee (NVA) (seit dem 01.07.1957),
  • des Ministeriums des Innern, dazu gehören die Deutsche Volkspolizei sowie die Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs,
  • der Zollverwaltung der DDR und
  • des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) / Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS)

Diese Ansprüche und Anwartschaften wurden 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.

Renten die bereits Ende 1991 aus der Sonderversorgung gezahlt wurden, wurden als Renten der Rentenversicherung weitergezahlt.

Bei Rentenansprüchen ab 1992 wurden Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Sonderversorgungssystem nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz berücksichtigt. Die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte sind vom Versorgungsträger per Bescheid zu erteilen.

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