Sprinkler-Leckage-Versicherung

Gegenstand der Versicherung

Bei einem bestimmungsgemäßen Löschvorgang entstehende Wasserschäden sind über die Feuerversicherung versichert. Tritt jedoch Wasser wegen fehlerhafter Bedienung oder Störungen der Sprinkleranlage oder wegen eines Rohrbruchs daran aus, so fällt der entstehende Schaden nicht unter den Versicherungsschutz der Feuerversicherung und auch nur bedingt unter den der Leitungswasserversicherung.

Eine umfassende Deckung dieses Risikos bedarf daher der zusätzlichen Vereinbarung von Klauseln zur Feuer- oder Leitungswasserversicherung oder des Abschlusses einer speziellen Sprinkler-Leckage-Versicherung.

Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus Sprinklern bestimmungswidrig austritt, verursacht durch

  • mechanische Beschädigung der Sprinkler oder
  • durch ein technisches Versagen oder
  • durch bestimmungswidriges, ungewolltes Auslösen der Anlage oder
  • durch versehentliches Öffnen der Sprinkler durch den VN.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die versicherten Gefahren

  • abhandenkommen,
  • zerstört oder beschädigt werden,
  • durch Niederreißen oder Ausräumen zerstört oder beschädigt werden, sowie
  • Schadenverhütungs- und Minderungskosten, die der VN für geboten halten durfte.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Sprinkler-Leckage-Versicherung

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