Streckengeschäft - Definition

Bei einem sog. Streckengeschäft werden die Absprachen und Zusagen in Bezug auf zu liefernde Produkte zwischen dem Versicherungsnehmer als Lieferant und dem Käufer als seinem Vertragspartner getroffen. Empfänger der verkauften Sache wird ein Dritter, mit dem der Käufer Entsprechendes vereinbart hat. Der Käufer bleibt aber hier derjenige, der vertragliche Ansprüche auf Ersatz eines dem Dritten entstandenen Schadens geltend machen kann.

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