Tank- und Fassleckageversicherung

Die Getränke- und Spirituosenindustrie sowie Winzer und Kellereien haben im Rahmen dieser Versicherungsform die Möglichkeit, das Füllgut während der ortsfesten Lagerung in Behältern (Metall-, Beton-, Kunststofftanks sowie Holzfässer) umfassend zu versichern. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf andere oder weitere Behälter muss vom VN ausdrücklich beantragt werden.

Vertragsgrundlagen

Der GDV bietet die Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Tank- und Fassleckage 1987 in der Fassung 2004 als Musterbedingung zur Verwendung an.

Versicherungswert/Ersatzleistung

Der Versicherungswert umfasst den Wiederbeschaffungspreis des versicherten Füllgutes am Schadentag. Aber auch der Gewinn kann mitversichert werden. Ist dies der Fall, dann ist der Versicherungswert um den Prozentsatz der vereinbarten Ersatzleistung für den entgangenen Gewinn zu erhöhen.

Tritt der Versicherungsfall ein, dann werden vergütet:

  • der Versicherungswert des in Verlust geratenen Füllgutes am Schadentag,
  • der nachgewiesene, entgangene Gewinn.

Versicherte Gefahren

Versichert sind Rinnverluste des Füllgutes, verursacht durch Beschädigung oder Undichtigkeit der Behälter oder ihrer Verschlüsse als Folge von

  • plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen der Behälter von außen,
  • höherer Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben,
  • Sabotage,
  • Materialfehlern,
  • Bruch von Fassreifen, Fassdauben und Standgläsern,
  • Wurmfraß,
  • Weichwerden oder Herausdrücken der Fasstürdichte.

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

Auch diese Versicherungsart erstreckt sich nicht auf die politischen Gefahren des Krieges, von Streik, Beschlagnahme, aus der Verwendung von chemischen, biologischen bzw. biochemischen Substanzen sowie der Kernenergie.

Nicht versichert sind Schäden, die verursacht sind durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Erdbeben, Diebstahl, Frost, Verschleiß und Transportbewegungen der Behälter.

Rinnverluste, die beim Füllen und Entleeren der Behälter sowie beim Mischen des Füllgutes, einschließlich der dazugehörigen Arbeiten entstehen, sind nicht mitversichert.

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