Technische Versicherungen - Allgefahrendeckung

Charakteristika: Unvorhersehbarkeit und Allgefahrendeckung

Unvorhergesehen sind Schäden, die der VN oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.

Es muss also eine Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegen.

Technische Versicherungen sind Allgefahrendeckungen.

Sie sind erweiterbar auf innere Unruhen, Streik und Aussperrung.

Ausnahme: Garantieversicherung, die auf die Gefahren abstellt, die dem versicherten Objekt immanent sind, wie z. B. Material-, Konstruktions-, Planungs- und Montagefehler etc.

Auch vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden durch Dritte oder das Bedienungspersonal sind gedeckt.

Nicht versicherbar sind im Wesentlichen:

  • Elementargefahren,
  • höhere Gewalt,
  • Überschwemmung,
  • Hochwasser,
  • Erdrutsch.

Trend

Zusammenfassung der elektronischen Versicherungssparten Maschinen- und Elektronikversicherung zu einem gemeinsamen Multi-Risk-Produkt.

Die Trennung von Elektronik- und Maschinenversicherung war eine historisch bedingte Trennung. Die Sparten wachsen nunmehr zusammen und werden in eine einheitliche Spartenbetrachtung überführt. Dies ist sicherlich zeit- und sachgerecht. Eine besondere Bedeutung besitzt bei den technischen Versicherungen der Internet-Versicherungsschutz.

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