Tierversicherung: Ausschlüsse

In der Tierlebensversicherung gelten standardmäßig als ausgeschlossen:

  • Angeborene Fehlentwicklungen.
  • Fehler und Schäden, die bei Beginn der Versicherung schon vorhanden waren.
  • Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitliche Eingriffe, Kriegsereignisse jeder Art, Kernenergie, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
  • Transportmittelunfall oder Schäden während eines Transportes, sofern nicht besonders eingeschlossen.
  • Brand, Explosion oder Blitzschlag nur, soweit nicht Ersatz durch andere Versicherungen möglich ist.
  • Schäden, für die ein Ersatz nach dem Tierseuchengesetz möglich ist.
  • Bei Mitversicherung von Zuchtuntauglichkeit und Unbrauchbarkeit gelten insbesondere natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen, Alter und Bösartigkeit als ausgeschlossen.

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