Spezielle Obliegenheiten - Tierversicherung

In der Tierlebensversicherung gelten spezielle Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:

  • Anzeigepflicht bei Störungen, die die Hinzuziehung eines Tierarztes notwendig macht, bei Lahmheit, Unfällen, Tod, Seuchen und Seuchenverdacht, Abhandenkommen u.a.
  • Behandlungspflicht erkrankter Tiere durch einen Tierarzt.
  • Schadenabwendungs- und -minderungspflicht.
  • Genehmigungspflicht bei Tötungen, außer wenn die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann.
  • Anzeigepflicht bei der Polizei im Fall des Abhandenkommens.
  • Beweis- und Belegpflicht im Versicherungsfall.

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